AGB's

Allgemeine Geschäftsbedingung der TSG Seckenheim e.V.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kursangebote und Feriencamps der TSG Seckenheim e.V.

  • Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Anmeldungen für die Sport- und Schwimmkurse sowie Feriencamps der Kindersportschule.
  • Die Anmeldung kann nur durch einen Volljährigen oder Erziehungsberechtigten erfolgen. Dieser bestätigt mit der Buchung die Richtigkeit der angegebenen Daten.
  • Durch die Abgabe der Anmeldung für das Angebot der TSG erhalten Sie automatisch einen Teilnehmerplatz, sofern noch Plätze verfügbar sind. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Die Abmachung gilt als rechtsverbindlich geschlossen, wenn die Anmeldung durch die Teilnehmenden bzw. Erziehungsberechtigten der Teilnehmenden online erfolgt ist und die Anmeldung durch die TSG schriftlich bestätigt wird. Sobald die Anmeldebestätigung empfangen wurde, ist die Anmeldung für das Kursangebot verbindlich. Somit sind 100 % des Preises für die Buchung zu zahlen. Im Falle einer Absage durch die TSG wird die geleistete Zahlung in voller Höhe zurückerstattet.
  • Bei Erreichen der festgelegten Teilnehmerzahl werden alle weiteren Anmeldungen auf eine Warteliste aufgenommen, von der die Teilnehmenden bei einem freien Platz berücksichtigt werden. Sie werden per E-Mail über den freien Platz informiert und haben 24 Stunden Zeit den angebotenen Platz anzunehmen bis der Platz dem nächsten Nachrücker zugewiesen wird. Erfolgt das Nachrücken von der Warteliste nach Kursstart wird der verpasste Termin anteilig zurückerstattet.
  • Falls bei der Anmeldung durch die teilnehmende Person eine falsche Tarifgruppe (z.B.: Mitgliedstarif, obwohl der Teilnehmende kein Mitglied ist) ausgewählt wird, wird Diese im Nachhinein nach Überprüfung durch die Mitarbeiter*innen der TSG Seckenheim angepasst und der korrekte Preis wird abgebucht.
  • Die einzelnen Feriencamps können nur für den gesamten geplanten Zeitraum und nicht für einzelne Tage gebucht werden.
  • Mit der Anmeldung wird erklärt, dass der Teilnehmende kranken- und haftpflichtversichert, körperlich gesund und sportlich voll belastbar ist. Insbesondere besteht die Pflicht, der TSG mitzuteilen, wenn der Teilnehmende zur Einnahme bestimmter Medikamente verpflichtet, ist sowie relevante Allergien, oder sonstige Erkrankungen vorliegen.
  • An den Reha- und Gesundheitssportkursen kann jede Person ab 18 Jahre teilnehmen. Sind auch Kinder und Jugendliche angesprochen, wird dieses in der Kursbeschreibung genannt. Wir setzen eine gesundheitlich uneingeschränkte Belastbarkeit voraus. Sind Sie aufgrund von Vorerkrankungen unsicher, lassen Sie sich von ihrem Arzt beraten. Sie nehmen auf eigene Gefahr am Programm teil.
  • Ist der Teilnehmende nicht volljährig, erklärt sein Erziehungsberechtigter sich damit einverstanden, dass der Teilnehmende bei kleinen Verletzungen durch den Betreuenden versorgt wird. Gemeint sind insbesondere kleine Wunden, die mit Desinfektion und Wund- oder Brandsalbe erstversorgt werden.
  • Der Teilnehmende kann jederzeit vor Kursbeginn von dem Angebot zurücktreten. Ein Rücktritt vom Kursangebot muss schriftlich an die Geschäftsstelle erfolgen. Bei einem Rücktritt ist die TSG berechtigt eine Rücktrittsgebühr geltend zu machen, die prozentual auf den entfallenden Kurspreis wie folgt berechnet wird: 

          Bei einem Rücktritt

           – bis zum 31. Tag vor Kursbeginn 25 %,

           – bis zum 22. Tag vor Kursbeginn 50 %,

           – bis zum 13. Tag vor Kursbeginn 75 %,

           – bei Rücktritt ab dem 13. Tag vor Kursstart oder später und Nichterscheinens entsteht eine Gebühr von 100 % des Kurspreises. 

          Dem Teilnehmenden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass die TSG Seckenheim ein Aufwand nicht oder nur in geringerer Höhe entstanden ist. Die Rücktrittsgebühr ist                sofort fällig. Entgelte für Leistungen Dritter (wie bspw. der Kauf von Eintrittskarten oder die Mittagsversorgung), die beim Leistungsträger nicht stornierbar sind, müssen              in voller Höhe entrichtet werden bzw. werden nicht erstattet. In kurzfristigen Krankheitsfällen ist ein ärztliches Attest vor Kursstart bei der Geschäftsstelle per E-Mail oder              vor Ort abzugeben. In diesen speziellen Fällen kann eine Rückerstattung von 50 % des Kurspreises erfolgen. Dies gilt nur für Einzelveranstaltungen mit                                              aufeinanderfolgenden Veranstaltungstagen (bspw. Feriencamps oder Ein-Tages-Workshops).

  • Die TSG Seckenheim kann bei Nichterreichen der ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl bis eine Woche vor Kursbeginn von dem Kurs zurücktreten, wenn in der Kursausschreibung ausdrücklich auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In diesem Fall erhält der Teilnehmende eine vollständige Erstattung des bereits gezahlten Kurspreises.
  • Bei einem Ausfall der Kursstunde aufgrund einer kurzzeitigen Schließung der Sportstätte bemüht sich die TSG Alternativen zu finden, sie ist jedoch nicht verpflichtet die Stunden nachzuholen. Im Fall von Ausfällen durch Krankheit von Lehrkräften bzw. Übungsleitern bemüht sich die TSG um Vertretung. Kann eine Vertretung stattfinden, müssen die Kursstunden nicht nachgeholt werden. In beiden Fällen besteht für die Teilnehmenden kein Anspruch auf Erstattung anteiliger Gebühren.
  • Es besteht weder ein Anspruch auf Rückerstattung anteiliger Gebühren noch Anspruch auf Ersatz der fehlenden Kursstunde im Falle von Versäumnis durch den Teilnehmenden.

Stand: 01.10.2023